Fusionen und Akquisitionen: Verschmelzung der Gesellschaften ohne Liquidation

Fusionen und Akquisitionen von Unternehmen wurden zu einem normalen Bestandteil der Marktwirtschaft. Der sich verstärkende Wettbewerb zwingt die Gesellschaften dazu, nach Möglichkeiten zu suchen, die ihnen beispielsweise helfen, ihre Stellung zu verbessern und den Marktanteil zu erhöhen. Fusion und Akquisition sind eine Weise, wie dies erzielt werden kann.
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Bedeutung der Fusion und Akquisition

Die Begriffe Fusion und Akquisition wurden aus der amerikanischen Rechtsnorm übernommen. Fusion ist ein Verfahren, bei dem es zur Verschmelzung oder zum Zusammenschluss von Gesellschaften ohne Liquidation kommt. Die Hauptursache, warum sich die Gesellschaften für die Fusion entscheiden, ist zum Beispiel Umstrukturierung von Subjekten, Verbesserung wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft oder Gewinn eines größeren Marktanteils.

Fusion ist auch bei der Abgabe der Steuererklärung vorteilhaft. Wenn man nämlich mehr Gesellschaften hat, muss die Steuererklärung für jede Gesellschaft einzeln abgegeben werden. Beim Zusammenschluss oder bei der Verschmelzung von Gesellschaften in eine Gesellschaft können bedeutende Ersparnisse hinsichtlich des Umfangs und der Synergie erzielt werden. 

Akquisition wird gewöhnlich vorgenommen, wenn eine Gesellschaft oder ein Investor den Mehranteil an den Eigentumsrechten einer anderen Gesellschaft erzielt. Unter der Akquisition kann auch Erwerb nur eines Teils von Eigentumsrechten bei einer anderen Gesellschaft, bzw. der gemeinsame Erwerb von Eigentumsrechten bei einer Gesellschaft seitens mehrerer Subjekte verstanden werden.

Was ist eine Akquisition?

Als Akquisition wird im Allgemeinen die Übernahme einer Gesellschaft von der anderen Gesellschaft bezeichnet. Es bedeutet, dass der Investor eine Eigentumsbeteiligung (Gewinnbeteiligung) an der Zielgesellschaft erzielt. Gibt es nach der Akquisition mehr Investoren im Unternehmen, müssen die Beziehungen zwischen ihnen geregelt werden, beispielsweise über Kauf- und Verkaufsoptionen, über das Recht, der Übertragung von Aktien beizutreten, bzw. über Vorkaufsrechte oder Vereinbarung zwischen den Investoren über die Ausübung von Stimmrechten. 

Innerhalb der Transaktion beim Verkauf einer Gesellschaft muss auch der Rechts- und Steuerschild festgelegt werden. Darüber hinaus ist der angebotene Preis mit dem Fairpreis zu vergleichen. Dieser wird über das Vielfache von EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) oder über das Verfahren des freien Geldstroms berechnet (Gewinn nach Steuern, bereinigt nur um die Posten nichtfinanzieller Art – Abschreibungen, Rücklagen). Der Verkäufer muss auf den Verkauf durch Abtrennung des nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögens (zusätzlicher Aktiva) und auf die Vornahme der Wirtschaftsprüfung vor der Akquisition vorbereitet sein.

Was ist eine Fusion?

Als Akquisition wird im Allgemeinen die Übernahme einer Gesellschaft von der anderen Gesellschaft bezeichnet. Es bedeutet, dass der Investor eine Eigentumsbeteiligung (Gewinnbeteiligung) an der Zielgesellschaft erzielt. Gibt es nach der Akquisition mehr Investoren im Unternehmen, müssen die Beziehungen zwischen ihnen geregelt werden, beispielsweise über Kauf- und Verkaufsoptionen, über das Recht, der Übertragung von Aktien beizutreten, bzw. über Vorkaufsrechte oder Vereinbarung zwischen den Investoren über die Ausübung von Stimmrechten. 

Innerhalb der Transaktion beim Verkauf einer Gesellschaft muss auch der Rechts- und Steuerschild festgelegt werden. Darüber hinaus ist der angebotene Preis mit dem Fairpreis zu vergleichen. Dieser wird über das Vielfache von EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) oder über das Verfahren des freien Geldstroms berechnet (Gewinn nach Steuern, bereinigt nur um die Posten nichtfinanzieller Art – Abschreibungen, Rücklagen). Der Verkäufer muss auf den Verkauf durch Abtrennung des nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögens (zusätzlicher Aktiva) und auf die Vornahme der Wirtschaftsprüfung vor der Akquisition vorbereitet sein.

Grafické znázornenie 

Fúzia vo forme splynutia
Spoločnosť A + Spoločnosť B = Spoločnosť C 

Fúzia vo forme zlúčenia
Spoločnosť A + Spoločnosť B = Spoločnosť A

Akvizícia

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Pozn. Spoločnosť A ostáva existovať bez podielu v spoločnosti C.

Vorgehen beim Zusammenschluss der Gesellschaften

Fusionen gehören zu anspruchsvollen Verfahren mit den klar festgestellten Regeln und Spezifikationen.

 

  1. Innerhalb des ersten Schrittes wird der Beschluss über die Fusion gefasst. Es ist empfehlenswert, den Stichtag für die Buchhaltung, als auch den Tag der Fusionswirksamkeit für dasselbe Datum festzulegen. Darüber hinaus ist die neue Organisationsstruktur mit abgegrenzten Zuständigkeiten für Mitglieder der Organe und für das Management zu vereinbaren. Es ist darauf zu achten, dass der Wert von Verbindlichkeiten der Nachfolgegesellschaft den Vermögenswert nicht übersteigt.


  2. Die Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern sollte die Haftung für verschwiegene und nicht verbuchte Verbindlichkeiten lösen. Diese gehen nämlich von der erlöschenden Gesellschaft auf die Nachfolgegesellschaft über, bzw. können sie in der Nachfolgegesellschaft erscheinen. Das neue Model für die Leitung der Körperschaft sollte das Vorgehen für Austritte, gegenseitige Prüfung, als auch Regeln für den Eintritt eines Dritten in die Gesellschaft enthalten.


  3. Die Anzeige über die Erstellung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrags ist dem Steuerverwalter 60 Tage vor der Abhaltung der Gesellschafterversammlungen, bei denen er zu genehmigen ist, vorzulegen. Mit den Einladungen zu den Gesellschafterversammlungen werden auch die laufenden und Jahresabschlüsse einzelnen Gesellschaftern/Aktionären übersendet.


  4. Mit den Mitarbeitern sind 30 Tage vor der geplanten Wirksamkeit der Fusion die sozialen und wirtschaftlichen Folgen, als auch die Gründe für deren Übergang zu besprechen.


  5. Unter bestimmten Bedingungen ist der Bericht eines unabhängigen Experten – Wirtschaftsprüfers notwendig. Seine Aufgabe ist es, die unabhängige Beurteilung von Folgen bezüglich einiger wirtschaftlichen Fragen (Beurteilung der finanziellen Gesundheit des Betriebs) zu erstellen, ob beispielsweise das gemeinsame Vermögen die gemeinsamen Verbindlichkeiten nicht übersteigt und ob die verbuchten Forderungen und Verbindlichkeiten der wirtschaftlichen Wirklichkeit entsprechen.


  6. Sind alle Gesellschafter darüber einig, sind weder der Bericht des Experten, noch der Bericht der Geschäftsführer oder laufende Rechnungsabschlüsse notwendig.


  7. Der letzte Schritt ist die Eintragung der Fusion ins Handelsregister.
     

Der Prozess der Fusion und Akquisition betrifft nur Gesellschaften, die:

  • nicht in Liquidation sind,
  • nicht in Konkurs sind,
  • nicht im Umstrukturierungsverfahren sind,
  • nicht im Verfahren über deren Auflösung sind und vom Gericht, bzw. aufgrund der Gerichtsentscheidung nicht aufgelöst werden können.

Vorgehen bei der Übernahme der Kontrolle über die Gesellschaft

Die typische Art und Weise des Erwerbs der Kontrolle über einen Betrieb (Akquisition) ist die Geschäftsanteilsübertragung (share deal), als auch Übertragung des Betriebs selbst oder dessen Bestandteile (asset deal), wobei das Vorgehen üblicherweise wie folgt ist:

 

  1. Die einleitende Phase ist die formlose Verhandlung über die kommerziellen Angelegenheiten der Transaktion, die anschließend in die schriftliche Form als Absichtserklärung (MoU) oder als Grundsatzvereinbarung (LoI) umgesetzt wird.


  2. Die Due Diligence Phase ist im Rechts-, Steuer-, Geschäfts-, Finanzbereich, bzw. auch in anderen Bereichen je nach der Ausrichtung des Betriebs der Schlüsselprozess mit dem Ziel, das vollständige Bild über die Funktionsweise der Zielgesellschaft und über mögliche Mängel zu erhalten, als auch Unterlage zur Festlegung des Preises der zu erwerbenden Aktiva.


  3. Mit der Unterzeichnung des Akquisitionsvertrags (SPA) kommt es meistens nicht zur Übertragung der Gesellschaft. Diese ist üblicherweise erst an die Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen gebunden.


  4. Closing oder Vollendung der Transaktion umfasst den Abschluss weiterer Verträge, die zwischen den Parteien innerhalb SPA vereinbart wurden, als auch Handlungen, deren Vornahme üblicherweise durch das Abschlussmemorandum bestätigt wird. 


  5. Post Closing ist die Abschlussphase der Transaktion, deren Prozess von den vereinbarten Bedingungen innerhalb SPA abhängt. Die Parteien können dadurch die zusätzliche Anpassung des Kaufpreises, Assistenz innerhalb eines Übergangszeitraums zur Erleichterung der Betriebsübernahme seitens des Käufers oder zu dessen allfälligen Geltendmachung der Mängelansprüche festlegen.

Was sind die Vorteile der Fusion und Akquisition einer Gesellschaft?

Der Zusammenschluss von Gesellschaften bringt einige Vorteile. Dazu gehört beispielsweise:

  • Erwerb von Know-how,
  • Erhöhung des Marktanteils,
  • Verbesserung der Marktposition gegenüber den Wettbewerbern,
  • Verbesserung der Zahlungsfähigkeit,
  • Erweiterung des Unternehmensbereichs,
  • Möglichkeit der Expansion in neue Märkte,
  • Minimierung des Wettbewerber,
  • Reduzierung der Kosten,
  • Verbesserung der Kreditmöglichkeiten,
  • Erzielen des höheren Gewinns.
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Warum sollten Sie die Fusion oder Akquisition über das Rechtsanwaltsbüro erledigen?

Sollten Sie sich in Ihrer Gesellschaft entscheiden, die Effektivität Ihres Unternehmens durch Fusion und Akquisition zu erhöhen, ist die Tatsache in Betracht zu nehmen, dass es sich hierbei um einen sehr komplizierten Prozess handelt. Bei den meisten Gesellschaften ist es kein übliches Ereignis, deshalb sollten Sie sich an ein erfahrenes Rechtsanwaltsbüro wenden. Jeder Fehler kann nämlich den ganzen Prozess verlängern oder er kann sogar versagen.

Nichteinhaltung der Regeln hat nämlich die Ablehnung der Eintragung des Zusammenschlusses und der Verschmelzung ins Handelsregister zur Folge. Jeder Fehler, der vorzubeugen ist, verursacht darüber hinaus die Erhöhung der Kosten, die den ganzen Prozess deutlich überteuern.

Erledigen Sie die Fusion und Akquisition mit der Unterstützung des Rechtsanwaltsbüros Legate. Füllen Sie das Kontaktformular aus und wir helfen Ihnen.

Pre koho sme vykonali fúzie a akvizície?

FAQ

Beim Zusammenschluss von Gesellschaften geht das ganze Vermögen der erlöschenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft über. Diese wird zu ihrem Rechtsnachfolger. Die Rechtswirkungen des Zusammenschlusses gelten ab dem Tag der Eintragung ins Handelsregister, die erloschene Gesellschaft verliert dadurch die Stellung des selbständigen unternehmerischen Subjekts.

Die Mehrwertsteuererklärung wird von Ihnen somit so lange abgegeben, bis die juristische Person nicht offiziell zusammengeschlossen und im Handelsregister eingetragen wurde. Erst nach dem Erlöschen der Gesellschaft, nach der Eintragung ins Handelsregister und nach dem Übergang des Geschäftsvermögens auf den Nachfolger wird die übernehmende Gesellschaft zu einem Steuersubjekt. Zum Beispiel die Gesellschaft A war ein vierteljähriger Mehrwertsteuerzahler und die Nachfolgegesellschaft B hat die MwSt. monatlich gezahlt. Die Gesellschaft B gibt unter ihrer USt.-IdNr. eine Steuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt für ihren monatlichen Zeitraum, als auch eine Steuererklärung für den vierteljährlichen Zeitraum für die erloschene Gesellschaft A ab.

Die letzte Änderung in Bezug auf Zusammenschluss und Verschmelzung von Handelsgesellschaften erfolgte durch Novelle des Gesetzes Nr. 264/2017 der Gesetzsammlung zur Ergänzung des Gesetzes Nr. 513/1991 der Sammlung, Handelsgesetzbuch. Die Novelle soll unehrliche Fusionen und Akquisitionen der Handelsgesellschaften verhindern. Die Gesetzgebung wird somit im Allgemeinen geändert, wenn sie z. B. ineffektiv oder veraltet ist.